Kirchengemeinderat

 

Der Kirchengemeinderat ist das Gremium, das die Kirchengemeinde leitet. Es besteht aus gewählten Mitgliedern und der Pfarrerin/ dem Pfarrer.

Der Kirchengemeinderat trifft sich in der Regel einmal im Monat.

Bei den Sitzungen werden Themen der Kirchengemeinde besprochen: Fragen, die den Gottesdienst betreffen, aber auch Baufragen (Kirche, Gemeindehaus, Kindergarten) sind Inhalt der Sitzungen. Auch das Planen und Durchführen von Festen und Veranstaltungen gehört zu den Aufgaben des Kirchengemeinderats.

In der Regel findet einmal jährlich findet eine Klausurtagung statt.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderats werden für 6 Jahre gewählt. Die letzten Wahlen waren am 1. Advent 2019.

 

 

Der Kirchengemeinderat im Januar 2026